ABC Jalousien - Kindersicherheit

Die Welt des Sonnenschutzes

ABC Jalousien - Kindersicherheit

Kindersicherheit

Kindersicherheit bei innenliegenden Sicht- und Sonnenschutz Produkten

Schütze Deine Kinder vor Unfällen im eigenen Heim. Unfälle beim Spielen sind die Hauptursache für Unfällen bei Kindern. Strangulationen durch Bänder und Schnüre sind nicht unüblich, bei denen die Kinder das Band um den Hals liegen haben und es sich unerwartet, z. B. durch einen Sturz, zusammenzieht. Um zu vermeiden, dass Dein Kind in eine dieser Situationen gerät, gab es eine Erweiterung der Rechtssituation für Sicht- und Sonnenschutz auf EU-Ebene, die ab 01. 09.2014 in Kraft getreten ist.

Welche Normen gibt es?

  • EN 13120: Abschlüsse innen – Leistungs- und Sicherheitsanforderungen
  • EN 16433: Abschlüsse innen – Schutz vor Strangulationsgefahren; Prüfverfahren
  • EN 16434: Abschlüsse innen – Schutz vor Strangulationsgefahren, Anforderungen und Prüfverfahren für Sicherheitseinrichtungen

Arbeitsschutz

Als Rechtsgrundlage neben den Normen dienen das Produkt-Sicherheitsgesetz 2004, BGBI I Nr. 16/2005 (PSG 2004) sowie die Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG (PS-RL). Gemäß dem PSG 2004 dürfen nur sichere Produkte in den Verkehr gebracht werden. Produkte die keinerlei Schutz vor Strangulationsrisiko bieten, gelten im Sinne des PSG 2004 als gefährliche Produkte und dürfen nicht in Umlauf gebracht werden.

Oben aufgeführte Normen gelten für alle Innenanlagen mit Kette- oder Schnurbedienung:

  • freihängende Innenjalousien
  • freihängende Rollos mit gespanntem Tuch, die seitlich geführt werden
  • freihängende Vertikaljalousien mit geneigter Oberschiene, die oben und unten geführt werden
  • freihängende Plissees und Wabenplissees mit Seitwärtsbewegung
  • Raffrollos
  • Flächenvorhänge
  • Anlagen, bei denen die Benutzung und/oder das Ziel der Anlagen unbekannt sind.

 

Unerheblich für diese Normen sind folgende Anlagen:

  • Anlagen, die mit Griffen, Kurbeln, Springaufzügen oder elektrisch bedienbar sind.
  • Anlagen, die vor dem Datum der Bekanntgabe dieser Norm hergestellt wurden.
  • Anlagen, die in Gewerberäumen installiert werden sollen, zu denen der Zutritt von Kindern unwahrscheinlich ist.

 

Was war vorher nicht kindersicher?

Ohne zusätzliche Maßnahmen dürfen die folgenden Antriebsarten nicht mehr vertrieben werden, da sie für das Kind eine Gefahr darstellen:

  • Kugelkette
  • Schnurzug

 

Lose baumelnde Schnüre oder Ketten können für Kleinkinder zur Todesfalle werden. Wenn die Schnur beim Spielen um den Hals gerät, droht Erstickungsgefahr. Schnüre und Ketten sollen gerade wegen ihrer Reißfestigkeit mindesten 1,5 m vom Boden außerhalb der Reichweite von Kinderhänden an der Wand oder am Fensterrahmen installiert werden. Durch den Einsatz zusätzlicher Sicherheitsvorrichtungen, z. B. Sicherheits-Kettenverbinder, Kettenspanner, Schnuraufwickler und Aufreiß-Schnurverbinder, können maßgeblich Unfälle verhindert werden. Das notwendige Monatgematerial findest Du standardmäßig in Deiner Lieferung. Diese mitgelieferten Sicherheitsvorrichtungen kannst Du gemäß der Montageanleitung richtig installieren.